Deutliche Rückgänge bei Neuzulassungen und Gebrauchten

PRESSEMELDUNG des ZDK

Bonn, 5. April 2022. Deutliche Rückgänge bei Neuzulassungen und Besitzumschreibungen brachte der März. Etwas mehr als 241.000 Pkw-Neuzulassungen bedeuten einen Rückgang von minus 17,5 Prozent, das sind rund 50.000 Einheiten weniger als im Vorjahresmonat. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden laut der aktuellen Monatsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) insgesamt rund 626.000 Pkw neu zugelassen. Das waren minus 4,6 Prozent bzw. 30.000 Pkw weniger als im Vorjahreszeitraum. Im Jahr 2020 waren im ersten Quartal rund 701.000 Neuzulassungen zu verzeichnen gewesen, rund 75.000 mehr als in diesem Jahr.

Bei der Zahl der Besitzumschreibungen gab es im März einen Einbruch von minus 20,6 Prozent auf rund 534.000 Pkw im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im ersten Quartal 2022 wechselten insgesamt rund 1,472 Millionen Pkw die Besitzer, das waren minus 7 Prozent bzw. rund 112.000 Halterwechsel weniger als im Vorjahreszeitraum.

Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist eine Normalisierung der Lage im Fahrzeughandel aufgrund der durch den Ukraine-Krieg verschärften Lieferengpässe nicht in Sicht, weil die Produktion in vielen Herstellerwerken aufgrund der eingeschränkten Versorgung mit Fahrzeugteilen und -systemen massiv beeinträchtigt sei. Das sonst übliche Durchstarten mit einem starken Frühjahrsgeschäft bleibe zum dritten Mal in Folge aus. Das werde sich in der Jahresbilanz 2022 negativ niederschlagen.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36.570 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit

435.000 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3.200 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 40.000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2021 erzielten die 36.570 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 179,8 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,1 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 92.460 Azubi im Handwerk führend.

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Angriff auf den klassischen Sales Cycle

Die digitale Disruption kommt im Autohandel an. Glaubt man den Experten von Berylls und dem Manager Magazin, so mag manch ein klassischer markengebundener Fahrzeughändler den Kopf in den Sand stecken zu wollen.

Selbstredend wird sich das Händlernetz der Automobilhersteller ändern. Die Herstellermarke selber rückt zukünftig in den Hintergrund. Dafür wird das bequeme und flexible Handling von Mobilitätswünschen der Kunden in den Vordergrund rücken.

Der klassische Sales Cycle wird aufgeweicht. Nun sind die Weichen zustellen, damit der Fahrzeughändler am digitalen Sales Cycle partizipieren kann. Dabei sind die Ansätze nicht ernsthaft anders. Das Kundenerlebnis, ob digital oder analog, ist das wesentliche Instrument zur dauerhaften Bindung.

Ein Faktor der nicht zu unterschätzen ist, ist schlicht und einfach die Refinanzierung der Mobilitätsangebote. Übernimmt der Kunde nicht mehr das Eigentum an der Sache, fällt diese Art der Finanzierung für die Hersteller und Händler aus. Wer dieses Finanzierungsrisiko bei den geringen Margen dauerhaft übernehmen wird, bleibt abzuwarten.

Es wird spannend – kein Grund den Kopf in den Sand zustecken – Zeit zum Umdenken – Zeit für Gespräche.

Als Quelle diente uns der Onlineartikel des Manager Magazin „Automarken zählen immer weniger“ und eine eigene Recherche.

„Nur mit einem Technologiemix kann eine bezahlbare, individuelle Mobilität langfristig gewährleistet werden“, ist der ZDK-Präsident überzeugt.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat hier eine fundierte Stellungnahme verfasst. Diese ist in der Tat lesenswert.

PRESSEMELDUNG

ZDK: Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2035 ist der falsche Weg

Bonn, 14. Juli 2021. Das heute veröffentlichte Klimaschutz-Paket „Fit for 55“ der EU-Kommission führt faktisch zum Verkaufsverbot von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035. Dann dürfen Neufahrzeuge kein CO2 mehr ausstoßen. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dem Paket jedoch noch zustimmen.

Für den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist das der falsche Weg. „Wer sich einseitig auf die Elektromobilität festlegt, vergibt die große Chance, auf Basis klimaneutral betriebener Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sehr schnell und nachhaltig zum Erreichen der Klimaziele beizutragen“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Allein in Deutschland seien zurzeit rund 46,5 Millionen Pkw mit Benzin- oder Dieselmotoren im Bestand, das entspricht rund 94 Prozent aller Pkw. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union seien dies insgesamt sogar 99,5 Prozent der rund 249 Millionen Pkw. „Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer brauchen eine verlässliche Perspektive, dass auf absehbare Zeit Ersatz für fossile Treibstoffe verfügbar ist. Hier ist die Politik gefordert, die alternativen Kraftstoffe genauso zu fördern wie die Elektromobilität.“

Denn es werde auch in Zukunft Menschen geben, für die ein E-Fahrzeug aus verschiedenen Gründen nicht in Frage komme. Und die Brennstoffzelle wäre nicht nur für den Schwerlastverkehr eine lohnende Alternative.

„Nur mit einem Technologiemix kann eine bezahlbare, individuelle Mobilität langfristig gewährleistet werden“, ist der ZDK-Präsident überzeugt. Mit Elektromobilität allein könnten die Klimaziele schon aufgrund der europaweit nach wie vor meist mangelhaften Ladeinfrastruktur nicht erreicht werden.

„Wir brauchen Technologieoffenheit, um den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit den Wirtschaftsraum Europa zu stärken“, so Karpinski. „Fahrzeuge mit klimaneutral betriebenen Verbrennungsmotoren müssen auch aus Kundensicht eine Zukunft haben.“

Infos zu dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36 580 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit

436 200 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3 200 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 43 000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2020 erzielten die 36 580 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 185 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 94 600 Azubi im Handwerk führend.

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Skandalöser Wirrwarr um Angabepflichten zu Energieverbrauch und Emissionen bei Neuwagen.


BVfK – PRESSEMELDUNG
Bonn, 8. Januar 2021
BVfK kritisiert: Skandalöser Wirrwarr um Angabepflichten zu Energieverbrauch und Emissionen bei Neuwagen.
Veraltete Vorschrift gebietet ungültige Angaben nach altem Messverfahren
Wirtschaftsministerium empfiehlt rechtlich problematische Doppelkennzeichnung
Dilemmasituation im Autohandel: Egal wie man es macht, es ist falsch
BVfK fordert schnellstmögliche Umsetzung der EU-Richtlinie
BVfK empfiehlt praktikable Übergangslösung


Seit mehreren Jahren weiß der Bundeswirtschaftsminister, dass er die PKW-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) zu aktualisieren hat. Die spezifischen Verbrauchs- und CO2-Angaben werden nämlich seit 2018 nicht mehr nach dem „neuen europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ), sondern nach dem aktuell gültigen weltweit harmonisierten „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Diese seit 2018 vorliegenden Werte sind allerdings bis heute nicht Bestandteil besagter PKW-EnVKV, auf deren Grundlage der Kfz-Handel verpflichtet ist, in der Werbung für Neuwagen über Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen zu informieren.


Stattdessen fordert diese Verordnung immer noch die Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte nach dem überholten NEFZ-Verfahren, die hinsichtlich des Verbrauchs- und der Emissionsangaben niedriger und hinsichtlich der Reichweite höher sind. Das schadet zwar nicht unbedingt dem Erfordernis, , Fahrzeuge hinsichtlich ihres Kraftstoffverbrauchs und ihrer Schadstoffemissionen vergleichen zu können, führt jedoch zu Verwirrung, wenn man plötzlich an anderer Stelle diesbezügliche Angaben mit schlechteren, jedoch wirklichkeitsnäheren Werten findet.


Der Kfz-Handel befindet sich in einem Dilemma, denn er ist verpflichtet, die Verordnung in der zwar alten, jedoch noch gültigen Form zu beachten. Diese Verordnung gilt so lange, bis die Nachfolgeverordnung in Kraft getreten ist. Dies hätte bis spätestens 1. Januar 2021 der Fall sein müssen, denn seit diesem Datum müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dafür sorgen, dass im Neuwagenhandel nur noch mit den neuen, nach WLTP ermittelten Verbrauchs und Emissionsangaben geworben wird.


Was ist zu tun? Das Wirtschaftsministerium empfiehlt doppelte Angaben.


Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt bis zum Inkrafttreten der neuen Pkw-EnVKV tatsächlich eine zusätzliche Verbrauchs- und CO2-Kennzeichnung! Da man jedoch offensichtlich befürchtet, dass das eher zur Verwirrung als zur Aufklärung führen könnte und Verwirrung im Wettbewerbsrecht i.d.R. als Irreführung eingestuft wird und damit abmahnfähig ist, wird empfohlen, diese zusätzliche Information besser neben oder in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs anzubringen.


>>> BMWI-Informationen zur Übergangsregelung


Diese Empfehlung beinhaltet das gleichzeitige Anwenden zweier sich widersprechender Vorgaben, von denen die eine eigentlich nicht mehr gültig sein dürfte, die andere jedoch noch nicht durch Einbindung in eine aktualisierte PKW-EnVKV zu Gültigkeit und Rechtssicherheit an dieser Stelle in Deutschland führt.


Das Befolgen dieser Empfehlung führt den Kfz-Handel jedoch auch noch aus anderen Gründen in eine Dilemma-Situation, denn es ist für viele Händler nicht nur unmöglich, eine Doppelkennzeichnung in der Praxis durchzuführen, sie trägt nach Ansicht des BVfK auch nicht zur seitens des Gesetzgebers geforderten Transparenz und Vergleichbarkeit bei. Dabei spüren die Kfz-Händler bereits jetzt bekannte Abmahnvereine im Rücken, wenn sie der Empfehlung des Ministeriums folgen. Möglicherweise dürfte der dann entstehende finanzielle Schaden durch Abmahnungen, Vertragsstrafen und Gerichtsverfahren sogar größer sein als wenn die Empfehlungen zur Übergangsregelung ignoriert und man sich weiter an der bestehenden Verordnung orientieren würde.



BVfK-Vorschlag: Übergangslösung mit ergänzender Erläuterung.



Zur Lösung des Problems empfiehlt der BVfK, sich an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu orientieren. In vergleichbarer Weise hatte sich der BGH im Urteil vom 18. November 2020 (Az.: VIII ZR 78/20) mit nationalen Vorschriften auseinanderzusetzen, die in unzulässiger Weise von konträren EU-Vorgaben abweichen. Konkret ging es um die Frage, ob die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden darf. Der BGH hat zwischenzeitlich entschieden, dass die EU-rechtswidrige Regelung auf nationaler Ebene in Deutschland so lange Gültigkeit hat, bis die EU-Vorgaben vom Gesetzgeber entsprechend umgesetzt wurden.


Der BVfK hält es für geboten, die Kernaussage dieser Entscheidung auch auf vorliegenden Sachverhalt zu übertragen. Um allerdings gleichzeitig dem Bedürfnis nach möglichst vollständiger Verbraucherinformation gerecht zu werden, empfiehlt der BVfK, die Pflichtinformationen nach bestehender Verordnung vorübergehend durch einen erläuternden Zusatz zu ergänzen. Dieser könnte z.B. lauten:


„Die vorstehenden Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen wurden wegen der in Deutschland noch nicht umgesetzten EU-Regelungen nicht nach dem aktuellen und wirklichkeitsnäheren WLTP-, sondern nach dem veralteten NEFZ-Verfahren ermittelt. Die so dargestellten Werte weichen i.d.R. bei Anwendung des WLTP-Verfahrens bei den Angaben zur Schadstoffemission und zum Kraftstoffverbrauch noch oben und zur Reichweite nach unten ab.“



>>> Schreiben des BVfK an den Bundeswirtschaftsminister



>>> Weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Verbrauchs- und CO2- Emissionskennzeichnung für Neufahrzeuge bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV


>>> Die BVfK-Pressemeldung als PDF-Version


Weitere Informationen des BVfK können per E-Mail angefordert werden: pressestelle@bvfk.de

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) vertritt die Interessen des seriösen freien Kfz-Handels in Deutschland. Dem Verband gehören Unternehmen aus dem Neu- und Gebrauchtwagenhandel, als auch dem Kfz-Vermittlergeschäft an. Die Mitgliederzahl steigt seit seiner Gründung im Jahr 2000 stetig. Derzeit sind ca. 800 Händler organisiert. Der Verband sieht seine Aufgaben in der Imageverbesserung seiner einem strengen Regelwerk verpflichteten Mitglieder sowie der Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wozu ganz wesentlich die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken zählt. So trägt der BVfK erfolgreich zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs, wie auch des fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei. Seit über 20 Jahren leistet der Verband Pionierarbeit. Hierzu zählen bedeutende Projekte, wie etwa der von Autorechtspapst Dr. Kurt Reinking und BVfK-Vorstand Ansgar Klein initiierte Deutsche Autorechtstag (www.deutscher-autorechtstag.de), der gemeinsam von BVfK, ADAC und ZDK veranstaltet wird, wie auch die Einrichtung von Schiedsstellen zur gütlichen Einigung von Streitfällen. Die Schlichtungsquote von über 90% beweist das erfolgreiche Konzept, wie auch das Vertrauen der Kundschaft in die Arbeit des Bundesverbandes und seiner Mitglieder.


Kontakt:
BVfK-Pressestelle Bonn
Telefon: +49 228 85 40 90
E-Mail: pressestelle@bvfk.de
V.i.S.d.P.: Ansgar Klein