Der BVSK informiert, dass mit einem Säumnisurteil vom 21.05.2021 (AZ: 6 0 13/21) das LG Gießen die Deutscher Gutachter Dienst GmbH (DGD) sowie ihre Geschäftsführer verurteilte. Diese dürfen künftig Ihre Dienstleistung nicht mehr als „Gutachter vor Ort“ (GvO) bewerben, wenn gar keine persönliche Inaugenscheinnahme des verunfallten Fahrzeuges durch einen Sachverständigen vor Ort erfolgt. Ferner erstreckt sich das Unterlassungsurteil auf die Angabe „Ihr ( … ) rechtsicherer Unfallgutachter“ sowie auf die bisherige Art der Werbung mit Provisionszahlungen.
Grunsätzlich empfehlen wir immer die Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges zur Erstellung eines Gutachtens. Auch die in diesem Fall angebotene Provision mit 50% vom Gutachterhonorar hat ein kräftiges Geschmäckle.