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Deutliche Rückgänge bei Neuzulassungen und Gebrauchten

PRESSEMELDUNG des ZDK

Bonn, 5. April 2022. Deutliche Rückgänge bei Neuzulassungen und Besitzumschreibungen brachte der März. Etwas mehr als 241.000 Pkw-Neuzulassungen bedeuten einen Rückgang von minus 17,5 Prozent, das sind rund 50.000 Einheiten weniger als im Vorjahresmonat. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden laut der aktuellen Monatsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) insgesamt rund 626.000 Pkw neu zugelassen. Das waren minus 4,6 Prozent bzw. 30.000 Pkw weniger als im Vorjahreszeitraum. Im Jahr 2020 waren im ersten Quartal rund 701.000 Neuzulassungen zu verzeichnen gewesen, rund 75.000 mehr als in diesem Jahr.

Bei der Zahl der Besitzumschreibungen gab es im März einen Einbruch von minus 20,6 Prozent auf rund 534.000 Pkw im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im ersten Quartal 2022 wechselten insgesamt rund 1,472 Millionen Pkw die Besitzer, das waren minus 7 Prozent bzw. rund 112.000 Halterwechsel weniger als im Vorjahreszeitraum.

Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist eine Normalisierung der Lage im Fahrzeughandel aufgrund der durch den Ukraine-Krieg verschärften Lieferengpässe nicht in Sicht, weil die Produktion in vielen Herstellerwerken aufgrund der eingeschränkten Versorgung mit Fahrzeugteilen und -systemen massiv beeinträchtigt sei. Das sonst übliche Durchstarten mit einem starken Frühjahrsgeschäft bleibe zum dritten Mal in Folge aus. Das werde sich in der Jahresbilanz 2022 negativ niederschlagen.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36.570 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit

435.000 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3.200 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 40.000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2021 erzielten die 36.570 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 179,8 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,1 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 92.460 Azubi im Handwerk führend.

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Angriff auf den klassischen Sales Cycle

Die digitale Disruption kommt im Autohandel an. Glaubt man den Experten von Berylls und dem Manager Magazin, so mag manch ein klassischer markengebundener Fahrzeughändler den Kopf in den Sand stecken zu wollen.

Selbstredend wird sich das Händlernetz der Automobilhersteller ändern. Die Herstellermarke selber rückt zukünftig in den Hintergrund. Dafür wird das bequeme und flexible Handling von Mobilitätswünschen der Kunden in den Vordergrund rücken.

Der klassische Sales Cycle wird aufgeweicht. Nun sind die Weichen zustellen, damit der Fahrzeughändler am digitalen Sales Cycle partizipieren kann. Dabei sind die Ansätze nicht ernsthaft anders. Das Kundenerlebnis, ob digital oder analog, ist das wesentliche Instrument zur dauerhaften Bindung.

Ein Faktor der nicht zu unterschätzen ist, ist schlicht und einfach die Refinanzierung der Mobilitätsangebote. Übernimmt der Kunde nicht mehr das Eigentum an der Sache, fällt diese Art der Finanzierung für die Hersteller und Händler aus. Wer dieses Finanzierungsrisiko bei den geringen Margen dauerhaft übernehmen wird, bleibt abzuwarten.

Es wird spannend – kein Grund den Kopf in den Sand zustecken – Zeit zum Umdenken – Zeit für Gespräche.

Als Quelle diente uns der Onlineartikel des Manager Magazin „Automarken zählen immer weniger“ und eine eigene Recherche.

Unterlassungsurteil „Gutachter vor Ort“

Der BVSK informiert, dass mit einem Säumnisurteil vom 21.05.2021 (AZ: 6 0 13/21) das LG Gießen die Deutscher Gutachter Dienst GmbH (DGD) sowie ihre Geschäftsführer verurteilte. Diese dürfen künftig Ihre Dienstleistung nicht mehr als „Gutachter vor Ort“ (GvO) bewerben, wenn gar keine persönliche Inaugenscheinnahme des verunfallten Fahrzeuges durch einen Sachverständigen vor Ort erfolgt. Ferner erstreckt sich das Unterlassungsurteil auf die Angabe „Ihr ( … ) rechtsicherer Unfallgutachter“ sowie auf die bisherige Art der Werbung mit Provisionszahlungen.

Grunsätzlich empfehlen wir immer die Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges zur Erstellung eines Gutachtens. Auch die in diesem Fall angebotene Provision mit 50% vom Gutachterhonorar hat ein kräftiges Geschmäckle.

Batterieforschung in Jülich – Darin steckt viel Potential

Das Forschungszentrum Jülich arbeitet und forscht intensiv an der Batterie der Zukunft. Die Festkörperbatterie und Metall-Luft Batterie sind Kernthemen. Aus unserer Sicht wird hier informativ erklärt, wie weit die Forschung geht und welch ungeheueres Potential in diesen Techniken steckt. Damit kann der große Schritt in der Elektromobilität gelingen. Informationen finden Sie direkt auf Homepage des Forschungszentrums Jülich.

Wir denken, nur wer sich richtig informiert, der kann auch abseits der Stammtischgespräche und Allgemeinplätze zum Thema der Elektromobilität, den Durchblick behalten.

„Nur mit einem Technologiemix kann eine bezahlbare, individuelle Mobilität langfristig gewährleistet werden“, ist der ZDK-Präsident überzeugt.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat hier eine fundierte Stellungnahme verfasst. Diese ist in der Tat lesenswert.

PRESSEMELDUNG

ZDK: Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2035 ist der falsche Weg

Bonn, 14. Juli 2021. Das heute veröffentlichte Klimaschutz-Paket „Fit for 55“ der EU-Kommission führt faktisch zum Verkaufsverbot von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035. Dann dürfen Neufahrzeuge kein CO2 mehr ausstoßen. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dem Paket jedoch noch zustimmen.

Für den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist das der falsche Weg. „Wer sich einseitig auf die Elektromobilität festlegt, vergibt die große Chance, auf Basis klimaneutral betriebener Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sehr schnell und nachhaltig zum Erreichen der Klimaziele beizutragen“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Allein in Deutschland seien zurzeit rund 46,5 Millionen Pkw mit Benzin- oder Dieselmotoren im Bestand, das entspricht rund 94 Prozent aller Pkw. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union seien dies insgesamt sogar 99,5 Prozent der rund 249 Millionen Pkw. „Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer brauchen eine verlässliche Perspektive, dass auf absehbare Zeit Ersatz für fossile Treibstoffe verfügbar ist. Hier ist die Politik gefordert, die alternativen Kraftstoffe genauso zu fördern wie die Elektromobilität.“

Denn es werde auch in Zukunft Menschen geben, für die ein E-Fahrzeug aus verschiedenen Gründen nicht in Frage komme. Und die Brennstoffzelle wäre nicht nur für den Schwerlastverkehr eine lohnende Alternative.

„Nur mit einem Technologiemix kann eine bezahlbare, individuelle Mobilität langfristig gewährleistet werden“, ist der ZDK-Präsident überzeugt. Mit Elektromobilität allein könnten die Klimaziele schon aufgrund der europaweit nach wie vor meist mangelhaften Ladeinfrastruktur nicht erreicht werden.

„Wir brauchen Technologieoffenheit, um den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit den Wirtschaftsraum Europa zu stärken“, so Karpinski. „Fahrzeuge mit klimaneutral betriebenen Verbrennungsmotoren müssen auch aus Kundensicht eine Zukunft haben.“

Infos zu dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36 580 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit

436 200 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3 200 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 43 000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2020 erzielten die 36 580 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 185 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 94 600 Azubi im Handwerk führend.

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Job als Automobilverkäufer (m/w/d) MAZDA-Neuwagen Köln

Autohaus Bäckmann GmbH

Automobilverkäufer (m/w/d) MAZDA-NeuwagenNEU

Köln, DeutschlandAngestellterVertrieb

Mazda ist eine aufstrebende Marke mit vielfach ausgezeichneten Produkten. Design, Technologie, Fahrverhalten überzeugen Presse und Kunden. Exklusivität und Innovationsgeist werden in den Produkten der Marke Mazda exzellent vereint und schaffen eine neue Leidenschaft für die Mobilität von heute und morgen.

Als Verkaufsstandort der Marke Mazda in Köln suchen wir eine erfahrene Persönlichkeit, die mit Stolz, Engagement und Leidenschaft unsere Marke vertritt und Kunden mit unseren Produkten und unserer Dienstleistung begeistert.

Die Autohäuser in Köln, Wesseling und Düsseldorf firmieren unter dem Namen Autohaus Bäckmann:

Drei Autohäuser, ein Team, ein Name! Aktuell beschäftigen wir 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 8 Auszubildende.

Vetrieb Düsseldorf: Suzuki

Vertrieb Köln: Mazda und Suzuki

Vertrieb Wesseling: Suzuki

Aufgaben

• Sie betreuen und pflegen den vorhandenen Kundenstamm

• Sie erstellen bedarfsgerechete Angebote und führen Verkaufsverhandlungen bis zum erfolgreichen Abschluss

• Sie gewinnen neue Kunden mit dem Ziel, langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufzubauen

Qualifikation

• Eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Verkauf oder Beratung

• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im relevanten Fachgebiet

• Verhandlungs- und Organisationsgeschick

• Sicheres und zuvorkommendes Auftreten

• Belastbarkeit, Flexibilität und Teamorientierung

Benefits

  • Leistungsbezogener Verdienst
  • Vermögenswirksame Leistungen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe des nächstmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellungen.

Bitte nutzen Sie die entsprechenden Kontaktformulare oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post an Herrn Michael Doczekala, Autohaus Bäckmann GmbH, Boltensternstr. 128, 50735 Köln.

CovPass QR-Code Problem

Außerhalb der Reihe hier eine Problemlösung zum QR-Code einlesen in die CovPass App mit dem iPhone.

Beim Scannen der Impfzertifiakte aus der Apotheke kam immer die Fehlermeldung „kein gültiges Zertifikat“. schließlich musste ich noch feststellen, dass mit dem mir vorgelegtem iPhone beim normalen Scannen von QR-Codes mit der Kamera die Fehlermeldung „QR-Code entdeckt. Keine nutzbaren Daten vorhanden gefunden.“ erschien.

Lösung war ganz simpel.

Ist ein iPhone nicht mit einem Code-Sperre/Touch-ID oder Face-ID zum Öffnen geschützt, so verweigert es generell das Lesen von QR-Codes. Somit war auch das Einlesen des Impfzertifikates nicht möglich.

Hier die Abhilfemaßnahme:

Code/Touch-ID oder Face-ID im iPhone aktivieren und schon läuft alles wie vorgesehen. Generell halten wir das Sperren des iPhone für sinnvoll, sonst kann jeder Unbefugte auf alle Daten des iPhones oder Bilder und Apps zugreifen. Augenscheinlich mag das Ausschalten der Sperren bequem sein, aber mit der Touch-ID oder Face-ID ist es doch sehr bequem und sicher.

Die Aktivierung ist unter den allgemeinen Einstellungen des iPhones zu finden.

Warum poste ich das? Ich selber habe mit der Problemlösung etwa eine gut Stunde verbracht. Dies möchte ich Ihnen ersparen. In der Hoffnung, dass DuckDuckGo, Google und sonstige Konsorten diesen Post schnell auffindbar machen. Gerne teilen Sie den Beitrag weiter.

Prüfbericht, was nun?

Liegt Ihnen ein Prüfbericht zu einem Gutachten oder Kostenvoranschlag vor?

Hier erhalten Sie dazu den Input, was zu tun ist.

Versicherer versuchen vehement, die Schadensersatzansprüche der Geschädigten klein zu rechnen. Aktuelle Mittel sind die s.g. Prüfberichte von z.B. ControlExpert, Carexpert und Konsorten, als gängige Versuche im Geschehen der Unfallschadenabwicklung berechtigte Ansprüche abzuwehren.

Grundsätzlich steht der geschädigten Partei im Haftpflichtschaden die Wahl eines Sachverständigen frei. Dieser begutachtet den Schaden und nimmt deshalb das verunfallte Fahrzeug in Augenschein. Den Verfassern der Prüfberichte liegen dazu lediglich Fotos, Gutachten oder gar nur Kostenvoranschläge vor. Auch ist die Qualifikation der Verfasser oftmals unklar. Es wird augenscheinlich technisch und oder rechtlich begründet, warum diese Kürzungen gerechtfertigt sind. Dem Geschädigten wird als Laien die Richtigkeit der Kürzungen suggeriert. Gerne gekürzt werden die Stundenverrechnungssätze, Teileaufschläge, Coronaschutzmaßnahmen, Lackart und Lackierzeitberechnungsmethode. Es handelt sich für den Laien oft um undurchschaubare.

Es liegen mittlerweile verschiedenste Gerichtsurteile vor, die den s.g. Prüfberichten jegliche Relevanz absprechen. Begründet in der fehlenden Inaugenscheinnahme und der Befangenheit als Partei, da die Verfasser der Prüfberichte nach Vorgaben der Versicherer arbeiten, bei den Versicherern oder derer Kooperationspartnern in Lohn und Brot stehen.

Wir raten deshalb grundsätzlich zu einem Sachverständigen Ihrer Wahl und einem Rechtsbeistand Ihrer Wahl, da nur diese für die geschädigte Partei den Abrechnungsdschungel durchkämpfen kann.

Unternehmer sind nicht weniger rechtstreu!

BVfK-Pressemeldung

Bonn, 9. März 2021

Will Robert Habeck Unternehmer aus der Politik drängen?

Grünen Politiker: Nähe zu wirtschaftlichen Tätigkeiten = mangelndes Unrechtsbewusstsein

BVfK: Unternehmer sind nicht weniger rechtstreu. Mehr Unternehmer täten der Politik gut, doch sie sind unterrepräsentiert

Zur Maskenaffäre befragt, unterstellt Habeck am 8. März 2020 um 20:00 Uhr in der Tagesschau  der gesamten Union ein strukturelles Problem:

„… gibt es einfach ne besonders große Nähe zu wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit auch ein mangelndes Unrechtsbewusstsein, dass Geldflüsse möglicherweise nicht korrekt sind.

Der Bundesverband freier Kfz-Händler kritisiert die Äußerungen des Parteichefs der Grünen. Der BVfK-Vorsitzende Ansgar Klein stellt richtig:

„Unternehmer bilden das Fundament eines Staates. Sie investieren, riskieren und schaffen Arbeitsplätze. Sie sind engagiert und innovativ. Sie sind nicht weniger rechtstreu als Angestellte und Beamte, allerdings in der Politik völlig unterrepräsentiert. Dabei könnten Sie helfen, Aufgaben und insbesondere außergewöhnliche Herausforderungen pragmatisch und mit unternehmerischem Sachverstand zu lösen. Das Kassieren fragwürdiger Provisionen für die Beschaffung von Artikeln, die der Pandemiebekämpfung dienen, gehört ausdrücklich nicht dazu. Der Bundesverband Freier Kfz-Händler tritt gleichermaßen für faire Rahmenbedingungen, wie auch korrektes Geschäftsgebaren ein.

Kriminelles und fragwürdiges Verhalten gibt es überall in unserer Gesellschaft, in allen Berufsgruppen, auch in der Politik, und zwar parteiübergreifend. Politikern die Nähe zur Wirtschaft zu verbieten oder dies pauschal als fragwürdig darzustellen, hieße, auf Erfahrung und Kompetenz zu verzichten, die für das Gelingen großartiger Dinge – auch in der Politik – von elementarer Bedeutung sind. Unternehmer dürfen daher nicht aus der Politik vertrieben werden, sondern es muss für sie attraktiver werden, sich auch politisch für das Gemeinwohl zu engagieren. Während auf ihren Schultern der größte Teil der wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise liegt und viele um ihre Existenz fürchten, darf ihnen jetzt nicht noch von linken Ideologen generelles Unrechtsbewusstsein unterstellt werden.“

Weitere Informationen des BVfK können per E-Mail angefordert werden: pressestelle@bvfk.de

>>> Hier geht es zur Print-Version der BVfK-Pressemeldung.