Prüfbericht, was nun?

Liegt Ihnen ein Prüfbericht zu einem Gutachten oder Kostenvoranschlag vor?

Hier erhalten Sie dazu den Input, was zu tun ist.

Versicherer versuchen vehement, die Schadensersatzansprüche der Geschädigten klein zu rechnen. Aktuelle Mittel sind die s.g. Prüfberichte von z.B. ControlExpert, Carexpert und Konsorten, als gängige Versuche im Geschehen der Unfallschadenabwicklung berechtigte Ansprüche abzuwehren.

Grundsätzlich steht der geschädigten Partei im Haftpflichtschaden die Wahl eines Sachverständigen frei. Dieser begutachtet den Schaden und nimmt deshalb das verunfallte Fahrzeug in Augenschein. Den Verfassern der Prüfberichte liegen dazu lediglich Fotos, Gutachten oder gar nur Kostenvoranschläge vor. Auch ist die Qualifikation der Verfasser oftmals unklar. Es wird augenscheinlich technisch und oder rechtlich begründet, warum diese Kürzungen gerechtfertigt sind. Dem Geschädigten wird als Laien die Richtigkeit der Kürzungen suggeriert. Gerne gekürzt werden die Stundenverrechnungssätze, Teileaufschläge, Coronaschutzmaßnahmen, Lackart und Lackierzeitberechnungsmethode. Es handelt sich für den Laien oft um undurchschaubare.

Es liegen mittlerweile verschiedenste Gerichtsurteile vor, die den s.g. Prüfberichten jegliche Relevanz absprechen. Begründet in der fehlenden Inaugenscheinnahme und der Befangenheit als Partei, da die Verfasser der Prüfberichte nach Vorgaben der Versicherer arbeiten, bei den Versicherern oder derer Kooperationspartnern in Lohn und Brot stehen.

Wir raten deshalb grundsätzlich zu einem Sachverständigen Ihrer Wahl und einem Rechtsbeistand Ihrer Wahl, da nur diese für die geschädigte Partei den Abrechnungsdschungel durchkämpfen kann.