Wertminderung

Die Wertminderung oder auch merkantiler Minderwert genannt, ist ein erstattungsfähiger Schaden, der daraus resultiert, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Verkaufserlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Die Wertminderung berechnet der Gutachter anhand der Schadenhöhe, Schadenart, Laufleistung und Alter des Fahrzeuges sowie der Marktgängigkeit. Das Gutachten weist die Höhe und Berechnungsmethode aus.

Hier ist es wichtig, dass Sie den merkantilen Minderwert von einem unabhängigen Sachverständigen ihres Vertrauens berechnen lassen, der die verschiedenen Berechnungsmethoden beherrscht und argumentativ den Minderwert begründen kann. So ist es durchaus üblich, dass Sachverständige bereits nach dem 5. Betriebjahr einen Mindertwert ausschließen. Lassen Sie sich dazu eingehend beraten, da auch ältere Autos einen Minderwert erleiden können.

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