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Mazda tritt als erster Automobilhersteller der eFuel Alliance bei

Leverkusen, 05.02.2021

  • Klimaneutrale Kraftstoffe können CO₂-Minderung im Verkehr beschleunigen
  • Mazda setzt neben der Elektrifizierung auf weitere Technologien für mehr Klimaschutz
  • Allianz wirbt für Anerkennung von eFuels bei der Berechnung des CO₂-Flottenausstoßes

Als erster Automobilhersteller ist Mazda der eFuel Alliance (efuel-alliance.eu) beigetreten. Die im vergangenen Sommer gegründete Allianz bringt Organisationen und interessierte Parteien zusammen, die CO₂-neutrale synthetische Kraftstoffe (sogenannte eFuels) und Wasserstoff als zuverlässigen und wirksamen Beitrag zur Emissionsminderung im Verkehrswesen fördern möchten.

Mazda ist davon überzeugt, dass die Kombination verschiedener Technologien die wirkungsvollste Möglichkeit zur Senkung von Emissionen ist. Eine zentrale Säule dieses Multi-Solution-Ansatzes ist neben der weiteren Effizienzverbesserungen von Verbrennungsmotoren die Elektrifizierung: Bis 2030 werden alle neu zugelassenen Mazda Fahrzeuge elektrifiziert sein – entweder mit vollelektrischem Antrieben oder mit Hybrid- beziehungsweise Plug-in-Hybrid-Antrieb.

Somit wird es mittelfristig weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor geben, insbesondere in Ländern, in denen sich reine Elektrofahrzeuge nicht so schnell durchsetzen können. Mazda treibt daher neben der Elektrifizierung auch die Effizienzsteigerung konventioneller Antriebe sowie einen breiteren Einsatz CO₂-neutraler Kraftstoffe voran, mit denen aktuelle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor klimaschonend weiterbetrieben werden können. Gemeinsam mit den Mitgliedern der eFuel Alliance setzt sich Mazda dafür ein, dass eFuels künftig bei der Berechnung des CO₂-Flottenaustoßes in Europa berücksichtigt werden.

„Als Industrie sind wir in der Verantwortung, die Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren“, sagte Wojciech Halarewicz, Vice President Communications & Public Affairs bei Mazda Motor Europe. „Und dazu dürfen wir keine der verfügbaren Möglichkeiten ignorieren, die uns zur Verfügung stehen. Treibhausgasemissionen und Klimawandel sind von Natur aus ein globales und hochkomplexes Thema, welches einen integrierten Ansatz und eine Kooperation aller Verantwortlichen erfordert. Für Mazda werden die erforderlichen Investitionen in CO₂-neutrale eFuels und eine Wasserstoffinfrastruktur einen wirksamen Beitrag zur Emissionsreduzierung leisten – nicht nur für neu zugelassene Autos, sondern insbesondere auch für die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor im Bestand. Dies würde einen zweiten und schnelleren Weg zur Erreichung der Klimaneutralität im Verkehr eröffnen, Hand in Hand mit einer fortgesetzten Elektrifizierung“.

eFuels werden mit Hilfe von Strom aus erneuerbaren Energien, Wasser und CO₂ aus der Luft hergestellt und setzen damit im Gegensatz zu herkömmlichen Kraft- und Brennstoffen kein zusätzliches CO₂ frei, sondern sind in der Gesamtbilanz klimaneutral. Sie sind mit heutigen Verbrennungsmotoren kompatibel. Außerdem können sie fossilen Kraftstoffen beigemischt werden und über die bestehende Transport- und Tankstellen-Infrastruktur vertrieben werden.

Ein Vorteil von eFuels ist zudem ihre Eigenschaft als robustes Speicher- und Transportmittel für erneuerbare Energien. Industrieländer wie Deutschland können ihren hohen Bedarf an erneuerbaren Energien nicht allein durch heimische Produktion decken. In anderen, besonders sonnen- und windreichen Gebieten können erneuerbare Energien hingegen in großer Menge und mit hoher Effizienz produziert und anschließend als eFuels mit bereits vorhandenen technischen Mitteln dorthin transportiert werden, wo sie gebraucht werden. Dies wirkt sich positiv auf die Gesamtbilanz von Verbrennerfahrzeugen mit eFuels im Vergleich zu reinen Elektroautos aus.

Bisherige Effizienzvergleiche zwischen Elektrofahrzeugen und mit eFuel betriebener Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor betrachten ausschließlich den Verbrauch in Kilowattstunden Strom. Hierbei schneidet ein Elektrofahrzeug besser ab. Man nimmt dabei an, dass der Bedarf an Strom aus erneuerbaren Quellen zum Betrieb eines Elektrofahrzeuges oder zur Erzeugung von eFuel zu 100 Prozent aus lokalen Quellen stammt.

Stellt man eFuels allerdings aus nachhaltigen Stromquellen an Orten her, an denen die Bedingungen in Bezug auf Sonnen- oder Windstrom viel günstiger sind als Hierzulande, sieht das Bild anders aus: Um ein batteriebetriebenes Fahrzeug mit 100 Prozent heimischem Ökostrom zu versorgen, ist nahezu die gleiche Ökostrom-Systemleistung (Solarstrom oder Windstrom) erforderlich wie bei einem Verbrenner-Fahrzeug betrieben mit importiertem synthetischem Kraftstoff, der an globalen Standorten mit viel besseren Bedingungen für die Ökostromproduktion hergestellt wird. (Quelle: Gesamtheitliche Effizienz von Technologien im Straßenverkehr in Deutschland | Frontier Economics (frontier-economics.com))

Dort wird nämlich aufgrund der deutlich günstigeren Klimabedingungen mit der gleichen Systemleistung erheblich mehr Ökostrom erzeugt als zum Beispiel in Deutschland, was die Verluste bei der Umwandlung von Strom in eFuel sowie den im Vergleich zum Elektromotor niedrigeren Wirkungsgrad des Verbrennungsmotors mehr oder weniger vollständig kompensiert.

Gegenüber Batterieautos bieten Verbrennerfahrzeuge betrieben mit eFuels bei globaler Produktionsstruktur also sehr wohl eine wettbewerbsfähige Gesamtökobilanz – zusätzlich zu den genannten Vorteilen bei Infrastruktur und Nutzung in der bestehenden Fahrzeugflotte.

Die eFuel Alliance hat sich zum Ziel gesetzt, für die Vorteile CO₂-neutraler synthetischer Kraftstoffe im Dialog mit den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit zu werben und die Produktion von eFuels voranzutreiben und zu intensivieren. Zu den Mitgliedern der im vergangenen Jahr gegründeten Interessengemeinschaft zählen Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen unter anderem aus der Mineralölbranche, der Automobil- und Automobilzuliefererindustrie, dem Maschinen- und Anlagenbau, aus Forschung und Wissenschaft, der Luft- und Seefahrtbranche, der Chemieindustrie sowie aus dem Bereich der Energieproduktion und -gewinnung.

„Mit der eFuel Alliance möchten wir für eine Klimaschutzpolitik werben, die einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien gewährleistet“, ergänzte Ole von Beust, Geschäftsführer der eFuel Alliance. „Wir setzen uns dafür ein, dass die anstehende Reform der CO₂-Flottengrenzwerte den Beitrag berücksichtigt, den CO₂-neutrale Kraftstoffe zum Erreichen der Emissionsziele leisten können. Entscheidend ist dabei, Interessengruppen und Organisationen aus allen beteiligten Bereichen zusammenzubringen. Daher freuen wir uns auf Mazda. Das japanische Unternehmen mit seiner langen Tradition als innovativer Automobilhersteller wird ein starker Partner in der eFuel Alliance sein.“

Mazda im dritten Quartal zurück in der Gewinnzone

Leverkusen, 04.02.2021

  • Prognose für das Gesamtgeschäftsjahr angehoben
  • Positive Marktentwicklung in den USA und China
  • Erfolgreicher Marktstart für den elektrischen MX-30 (kombinierter Stromverbrauch nach NEFZ: 17,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km) in Deutschland und Europa

Die Mazda Motor Corporation hat heute die globalen Absatz- und Finanzergebnisse für die ersten drei Quartale des am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahres bekanntgegeben. Zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2020 hat der japanische Automobilhersteller weltweit 930.000 Fahrzeuge verkauft.

Dabei zeigten die beiden Schlüsselmärkte USA und China kontinuierlich steigende Verkaufszahlen. In beiden Märkten konnte Mazda seinen Absatz in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um jeweils zwei Prozent auf 211.000 Einheiten (USA) bzw. 178.000 Einheiten (China) steigern.

In den übrigen Regionen wirkte sich die Covid-19-Pandemie weiterhin auf den Fahrzeugabsatz des Unternehmens aus. In Japan gingen die Verkäufe im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres um 18 Prozent auf 114.000 Einheiten zurück, lagen im dritten Quartal aber auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

In Europa* verzeichnete Mazda in den ersten drei Quartalen 135.000 Fahrzeugverkäufe (- 38 Prozent). Deutschland bleibt für Mazda mit 34.000 Einheiten (- 36 Prozent) der stärkste Einzelmarkt in Europa. Einen erfolgreichen Marktstart feierte das erste rein elektrisch betriebene Fahrzeug der Marke: Der Mazda MX-30 wurde im September 2020 in Europa eingeführt und bis Ende Dezember bereits rund 10.000 Mal verkauft; fast jeder zehnte Mazda Kunde hat sich in diesem Zeitraum für einen MX-30 entschieden. Auch in Deutschland wurde das ursprüngliche Zulassungsziel von 2.500 Einheiten deutlich überschritten: Bis Jahresende kam der Mazda MX-30 hierzulande bereits auf 3.782 Neuzulassungen.

Mit seinem ersten rein elektrischen Fahrzeug schlägt Mazda ein neues Kapitel in der Antriebs- und Nachhaltigkeitsstrategie auf. Bis 2050 will das Unternehmen in allen Bereichen von der Produktion über die Fahrzeuge bis hin zum Vertrieb klimaneutral arbeiten. Die Elektrifizierung spielt in der Multi-Solution-Strategie des Automobilherstellers eine Schlüsselrolle: Bis 2030 werden alle Mazda Neufahrzeuge über einen teilweise oder vollständig elektrifizierten Antrieb verfügen.

Für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres meldet die Mazda Motor Corporation einen Umsatz von 1,9595 Billionen Yen (16,0 Milliarden Euro**). Der Betriebsverlust beläuft sich auf 32,0 Milliarden Yen (262,3 Millionen Euro), der Nettoverlust auf 78,2 Milliarden Yen (641,0 Millionen Euro). Dabei zeigt sich eine positive Entwicklung: Nach den Verlusten in der ersten Jahreshälfte kehrte Mazda im dritten Quartal bei allen Kennzahlen in die Gewinnzone zurück.

Mazda hat daher die Prognose für das Gesamtgeschäftsjahr nach oben korrigiert und erwartet nun einen Umsatz von 2,90 Billionen Yen (23,6 Milliarden Euro**). Zudem prognostiziert Mazda aufgrund von Verbesserungen bei Marketingausgaben und Fixkosten ein ausgeglichenes Betriebsergebnis. Der Nettoverlust wird sich voraussichtlich auf 50,0 Milliarden Yen (406,5 Millionen Euro) belaufen. Die Absatzprognose für das Gesamtjahr bleibt unverändert bei 1,3 Millionen Fahrzeugen. Mazda wird die wirtschaftliche Situation sowie die Entwicklung der Automobilnachfrage in jedem Markt, in dem Fahrzeuge der japanischen Marke ausgeliefert werden, weiterhin aufmerksam beobachten.

* inklusive Russland

** Hinweis: Die in dieser Pressemitteilung in Euro angegebenen Beträge für die ersten neun Monate des am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahres wurden mit dem Wechselkurs von 122 Yen/Euro umgerechnet. Die in der Prognose für das komplette Geschäftsjahr angegebenen Beträge wurden mit dem Wechselkurs von 123 Yen/Euro umgerechnet.

Skandalöser Wirrwarr um Angabepflichten zu Energieverbrauch und Emissionen bei Neuwagen.


BVfK – PRESSEMELDUNG
Bonn, 8. Januar 2021
BVfK kritisiert: Skandalöser Wirrwarr um Angabepflichten zu Energieverbrauch und Emissionen bei Neuwagen.
Veraltete Vorschrift gebietet ungültige Angaben nach altem Messverfahren
Wirtschaftsministerium empfiehlt rechtlich problematische Doppelkennzeichnung
Dilemmasituation im Autohandel: Egal wie man es macht, es ist falsch
BVfK fordert schnellstmögliche Umsetzung der EU-Richtlinie
BVfK empfiehlt praktikable Übergangslösung


Seit mehreren Jahren weiß der Bundeswirtschaftsminister, dass er die PKW-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) zu aktualisieren hat. Die spezifischen Verbrauchs- und CO2-Angaben werden nämlich seit 2018 nicht mehr nach dem „neuen europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ), sondern nach dem aktuell gültigen weltweit harmonisierten „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Diese seit 2018 vorliegenden Werte sind allerdings bis heute nicht Bestandteil besagter PKW-EnVKV, auf deren Grundlage der Kfz-Handel verpflichtet ist, in der Werbung für Neuwagen über Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen zu informieren.


Stattdessen fordert diese Verordnung immer noch die Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte nach dem überholten NEFZ-Verfahren, die hinsichtlich des Verbrauchs- und der Emissionsangaben niedriger und hinsichtlich der Reichweite höher sind. Das schadet zwar nicht unbedingt dem Erfordernis, , Fahrzeuge hinsichtlich ihres Kraftstoffverbrauchs und ihrer Schadstoffemissionen vergleichen zu können, führt jedoch zu Verwirrung, wenn man plötzlich an anderer Stelle diesbezügliche Angaben mit schlechteren, jedoch wirklichkeitsnäheren Werten findet.


Der Kfz-Handel befindet sich in einem Dilemma, denn er ist verpflichtet, die Verordnung in der zwar alten, jedoch noch gültigen Form zu beachten. Diese Verordnung gilt so lange, bis die Nachfolgeverordnung in Kraft getreten ist. Dies hätte bis spätestens 1. Januar 2021 der Fall sein müssen, denn seit diesem Datum müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dafür sorgen, dass im Neuwagenhandel nur noch mit den neuen, nach WLTP ermittelten Verbrauchs und Emissionsangaben geworben wird.


Was ist zu tun? Das Wirtschaftsministerium empfiehlt doppelte Angaben.


Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt bis zum Inkrafttreten der neuen Pkw-EnVKV tatsächlich eine zusätzliche Verbrauchs- und CO2-Kennzeichnung! Da man jedoch offensichtlich befürchtet, dass das eher zur Verwirrung als zur Aufklärung führen könnte und Verwirrung im Wettbewerbsrecht i.d.R. als Irreführung eingestuft wird und damit abmahnfähig ist, wird empfohlen, diese zusätzliche Information besser neben oder in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs anzubringen.


>>> BMWI-Informationen zur Übergangsregelung


Diese Empfehlung beinhaltet das gleichzeitige Anwenden zweier sich widersprechender Vorgaben, von denen die eine eigentlich nicht mehr gültig sein dürfte, die andere jedoch noch nicht durch Einbindung in eine aktualisierte PKW-EnVKV zu Gültigkeit und Rechtssicherheit an dieser Stelle in Deutschland führt.


Das Befolgen dieser Empfehlung führt den Kfz-Handel jedoch auch noch aus anderen Gründen in eine Dilemma-Situation, denn es ist für viele Händler nicht nur unmöglich, eine Doppelkennzeichnung in der Praxis durchzuführen, sie trägt nach Ansicht des BVfK auch nicht zur seitens des Gesetzgebers geforderten Transparenz und Vergleichbarkeit bei. Dabei spüren die Kfz-Händler bereits jetzt bekannte Abmahnvereine im Rücken, wenn sie der Empfehlung des Ministeriums folgen. Möglicherweise dürfte der dann entstehende finanzielle Schaden durch Abmahnungen, Vertragsstrafen und Gerichtsverfahren sogar größer sein als wenn die Empfehlungen zur Übergangsregelung ignoriert und man sich weiter an der bestehenden Verordnung orientieren würde.



BVfK-Vorschlag: Übergangslösung mit ergänzender Erläuterung.



Zur Lösung des Problems empfiehlt der BVfK, sich an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu orientieren. In vergleichbarer Weise hatte sich der BGH im Urteil vom 18. November 2020 (Az.: VIII ZR 78/20) mit nationalen Vorschriften auseinanderzusetzen, die in unzulässiger Weise von konträren EU-Vorgaben abweichen. Konkret ging es um die Frage, ob die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden darf. Der BGH hat zwischenzeitlich entschieden, dass die EU-rechtswidrige Regelung auf nationaler Ebene in Deutschland so lange Gültigkeit hat, bis die EU-Vorgaben vom Gesetzgeber entsprechend umgesetzt wurden.


Der BVfK hält es für geboten, die Kernaussage dieser Entscheidung auch auf vorliegenden Sachverhalt zu übertragen. Um allerdings gleichzeitig dem Bedürfnis nach möglichst vollständiger Verbraucherinformation gerecht zu werden, empfiehlt der BVfK, die Pflichtinformationen nach bestehender Verordnung vorübergehend durch einen erläuternden Zusatz zu ergänzen. Dieser könnte z.B. lauten:


„Die vorstehenden Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen wurden wegen der in Deutschland noch nicht umgesetzten EU-Regelungen nicht nach dem aktuellen und wirklichkeitsnäheren WLTP-, sondern nach dem veralteten NEFZ-Verfahren ermittelt. Die so dargestellten Werte weichen i.d.R. bei Anwendung des WLTP-Verfahrens bei den Angaben zur Schadstoffemission und zum Kraftstoffverbrauch noch oben und zur Reichweite nach unten ab.“



>>> Schreiben des BVfK an den Bundeswirtschaftsminister



>>> Weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Verbrauchs- und CO2- Emissionskennzeichnung für Neufahrzeuge bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV


>>> Die BVfK-Pressemeldung als PDF-Version


Weitere Informationen des BVfK können per E-Mail angefordert werden: pressestelle@bvfk.de

Logo-mittel30-schatten
Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) vertritt die Interessen des seriösen freien Kfz-Handels in Deutschland. Dem Verband gehören Unternehmen aus dem Neu- und Gebrauchtwagenhandel, als auch dem Kfz-Vermittlergeschäft an. Die Mitgliederzahl steigt seit seiner Gründung im Jahr 2000 stetig. Derzeit sind ca. 800 Händler organisiert. Der Verband sieht seine Aufgaben in der Imageverbesserung seiner einem strengen Regelwerk verpflichteten Mitglieder sowie der Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wozu ganz wesentlich die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken zählt. So trägt der BVfK erfolgreich zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs, wie auch des fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei. Seit über 20 Jahren leistet der Verband Pionierarbeit. Hierzu zählen bedeutende Projekte, wie etwa der von Autorechtspapst Dr. Kurt Reinking und BVfK-Vorstand Ansgar Klein initiierte Deutsche Autorechtstag (www.deutscher-autorechtstag.de), der gemeinsam von BVfK, ADAC und ZDK veranstaltet wird, wie auch die Einrichtung von Schiedsstellen zur gütlichen Einigung von Streitfällen. Die Schlichtungsquote von über 90% beweist das erfolgreiche Konzept, wie auch das Vertrauen der Kundschaft in die Arbeit des Bundesverbandes und seiner Mitglieder.


Kontakt:
BVfK-Pressestelle Bonn
Telefon: +49 228 85 40 90
E-Mail: pressestelle@bvfk.de
V.i.S.d.P.: Ansgar Klein

Fahrzeugbatterie, Ursache für Fehlermeldungen in Steuergeräten.

Hier aus aktuellem Anlass ein Techniktipp am Fallbeispiel eines Jeep Commanders. Der Kunde beanstandete in verschiedenen Werkstätten, dass immer wieder Fehlermeldungen im Display oder gar die OBD-Leuchte dauerhaft an ist. Das Auslesen der Speicher ergab immer wieder undefinierbare Fehler. Ein Löschen der selben verlief immer erfolgreich. Doch nach kurzer Fahrt lagen die Fehlermeldungen wieder vor. Auf unseren Rat hin und einer grundsätzlichen Erstuntersuchung wurde klar, die Fahrzeugbatterie hatte eine Kapazität von unter 40%. Dies führt regelmäßig zur Unterversorgung der Steuergeräte mit Strom und damit zwangsläufig zu Fehlermeldungen. Seit dem Tausch der Batterie fährt das Fahrzeug ohne Probleme.

ZDK: Autogipfel sendet positive Signale

Pressemitteilung Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Zentralverband:

Bonn, 18. November 2020. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die beim gestrigen Autogipfel verabschiedete Verlängerung des Umweltbonus für E-Fahrzeuge bis 2025. Die genaue Ausgestaltung der degressiven Förderung in zwei Stufen sei zwar noch offen. Dem Automobilhandel gebe dieser Beschluss aber eine mittelfristig verlässliche Perspektive, so ein ZDK-Sprecher.
Positiv bewertet der Verband auch die Abwrackprämie für Lkw. Hier sei zu begrüßen, dass
neben der Anschaffung fabrikneuer Lkw mit Elektro- und Wasserstoff-Antrieb auch Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb der Abgasstufe Euro VI gefördert würden, um damit die CO2-Bilanz verbessern zu helfen.
Als Erfolg intensiver Verbandsarbeit wertet der Sprecher die Zusicherung der Bundesregierung, bei der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) auch die wasserstoffbasierte CO2-Reduktion durch erneuerbare Energien in Kraftstoffen zu berücksichtigen. Dafür hatte sich Ende Oktober ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn eingesetzt.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36 600 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit
439 000 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3 500 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 40 000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.
Im Jahr 2019 erzielten die 36 600 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 186 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 95 600 Azubi im Handwerk führend.

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Im Winter zeigt sich, wie fit die Autobatterie ist. Das Gute: Autofahrer haben Einfluss auf den Akku.

Hier möchten wir Ihnen einen interessanten Beitrag der Focusonlineredaktion ans Herz legen, denn dieser ist für den Laien sehr deutlich und veranschaulicht beschrieben:

Die Temperaturen sinken. Langschläfer registrieren dies daran, dass sie morgens von lauten, aber erfolglosen Auto-Start-Versuchen in der Nachbarschaft geweckt werden. Langes „Orgeln“ des Anlassers, das im finalen Klack-Klack endet, macht unmissverständlich klar: Es ist kühl geworden und die Kälte gibt schwachen Batterien den Rest.

Schon im Herbst kontrollieren

Am besten checken Autofahrer bereits im Herbst, wie fit die Batterie ihres Fahrzeugs ist. Die Lebensdauer von Autobatterien liegt in der Regel zwischen fünf und sieben Jahren. Um den Zeitpunkt für den Austausch des Stromspeichers nicht zu verpassen, sollte vor dem Winter routinemäßig ein Batteriecheck erfolgen.

Diesen Service bieten viele Werkstätten kostenlos an, man kann ihn aber auch selbst durchführen:

  • Hierzu bieten sich Ladegeräte mit Prüffunktion oder ein Spannungsprüfer an. Zeigt das Prüfgerät einen Wert von 12,4 bis 12,7 Volt an, ist die Batterie in Ordnung.
  • Liegt der Wert unterhalb von 12 Volt, empfiehlt sich der Batterietausch.
  • Ebenfalls Auskunft über den Zustand der Batterie gibt der Scheinwerfertest: Wird das Abblendlicht ohne laufenden Motor nach kurzer Zeit deutlich dunkler, lässt dies eine schwache Batterie erkennen.

Kurzstrecken vermeiden und Sitzheizung ausschalten

In der kalten Jahreszeit wird von der Batterie viel gefordert. Das Heizen der Front- und Heckscheibe, Sitzheizung, Gebläse und Klimaanlage belastet den Akku. Idealerweise schaltet man zum Beispiel die Sitzheizung ab, sobald der Allerwerteste angenehm erwärmt ist. Wichtig ist ebenfalls, auf Kurzstreckenfahrten möglichst zu verzichten. Fährt man über längere Zeit nur kurze Strecken, kann der Generator die Batterie nicht ausreichend nachladen. Irgendwann geht ihr der Saft aus.

Rot steht für Plus und schwarz für Minus

Geht gar nichts mehr, hat man vielleicht Glück, dass der Nachbar auf Zack ist und Starthilfe anbietet. Dafür sind ein Starthilfekabel und ein zweites Auto nötigt. Das Starthilfekabel hat an seinen beiden Enden jeweils rote und schwarze Klemmen. Rot steht für Plus, schwarz für Minus. Mit den Klemmen verbindet man die schwache Batterie mit der des helfenden Fahrzeugs und überträgt so die Stromspende. Dabei muss man auf die richtige Reihenfolge achten, das gilt sowohl beim Anbringen wie auch beim Abklemmen.

Ist der Motor des Hilfsfahrzeugs ausgeschaltet, verbindet man beide Pluspole der Batterien mit den roten Klemmen des Kabels. Anschließend wird am Minuspol des Hilfsfahrzeugs eine schwarze Klemme des Kabels angebracht und schließlich die andere schwarze Klemme an einem Metallteil im Motorraum des Pannenfahrzeugs befestigt. Jetzt den Motor des Hilfsfahrzeugs starten, dann den des Pannenautos, dabei sollte sich der Anlasser drehen. Falls nicht, empfiehlt es sich, die Anschlüsse nochmals zu prüfen und sicherzustellen, dass tatsächlich Strom von Kontakt zu Kontakt fließen kann.

Hilft alles nichts? Dann muss eine neue Batterie her

Dreht der Anlasser und startet der Motor, sollte nach einer kurzen Weile im frisch gestarteten Pkw ein starker elektrischer Verbraucher wie zum Beispiel Gebläse oder Heckscheibenheizung eingeschaltet werden. Das vermeidet etwaige Spannungsspitzen beim Entfernen der Kontakte, was möglicherweise empfindliche Steuergeräte schädigen könnte.

Anschließend werden zuerst die schwarzen Klemmen zunächst vom Spenderauto, dann vom Empfängerfahrzeug gelöst. Danach werden die elektrischen Verbraucher wieder ausgeschaltet und dann die roten Klemmen entfernt. Am besten unternimmt man dann zunächst eine längere Fahrt und anschließend erfolgt ein Aufladen der Batterie über ein Ladegerät an der Steckdose, damit am nächsten Morgen keine Wiederholung der Starthilfe droht. Wiederholt sich die Panne trotzdem, ist die Batterie sehr wahrscheinlich defekt. Dann hilft nur noch ein Austausch. Bleibt der erste Startversuch trotz drehenden Anlassers erfolglos, könnten neben einer schwachen Batterie noch weitere Mängel vorliegen. Hier bleibt nur der Anruf beim Pannendienst beziehungsweise einer Werkstatt.

Zum Originalartikel hier klicken!!!

Fahrzeugdesinfektion zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden

Der IFL berichtet aktuell über die Abrechnung separater Aufwendungen zum Coronaschutz. Hier ein Auszug aus der Veröffentlichung, die wir nicht vorenthalten wollen: „Seit der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat die Desinfektion von Kundenfahrzeugen eine besondere Bedeutung erlangt. Zum Schutz der Mitarbeiter und der Kunden vor der Möglichkeit einer Infektion durch das Coronavirus und zur Eindämmung der Pandemie kann es je nach individuellem Schutzkonzept der Werkstatt notwendig sein, bei der Fahrzeugannahme und vor Rückgabe an den Kunden die Fahrzeuge zu desinfizieren. Gleiches gilt auch für Fahrzeuge, die als Unfallersatzfahrzeug an den Kunden verliehen werden. In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, welche Art der Desinfektion sinnvoll ist und welcher Material- und Zeitaufwand hierfür erforderlich ist. Um hier aus technischer Sicht Klarheit für die Branche zu schaffen, haben das Allianz Zentrum für Technik (AZT), der Zentralverband Karosserie und Fahrzeugtechnik (ZKF) sowie die Interessengemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL e.V.) gemeinsam eine Zeit- und Materialstudie durchgeführt. Im Ergebnis erhalten alle interessierten Kreise eine Empfehlung, welche Art der Desinfektion sinnvoll ist, welche Fahrzeugbereiche desinfiziert werden sollten, wie eine Fahrzeugdesinfektion ablaufen kann und welcher zeitliche Umfang und Materialaufwand für die Desinfektionsmaßnahmen realistisch ist.“ Weitere nützliche Informationen finden Sie auf www.ifl-ev.de

Autohandel: Kfz-Zulassung bleibt großer Störfaktor.

Der Kfz-Zulassungsprozess in Deutschland bremst die Autohäuser weiter stark aus. Im am Dienstag veröffentlichten DAT-Barometer geben 62 Prozent der befragten Kfz-Betriebe an, dass sie die Situation in den Zulassungsstellen aktuell in erheblichem Maße behindere. Zur Jahresmitte lag der Anteil der kritischen Stimmen mit 59 Prozent etwas niedriger. 30 Prozent sehen derzeit in geringem Maße ein Hindernis, und lediglich bei acht Prozent läuft es wie bisher. Fast neun von zehn Händler (87 Prozent) würden es begrüßen, eine Zulassung selbst — ohne Zutun einer Behörde — durchführen zu können.

Das Thema Kfz-Zulassung brennt dem Kfz-Gewerbe schon seit einiger Zeit auf den Nägeln (wir berichteten). Der Dachverband ZDK engagiert sich am Projekt „i-kfz“ des Bundesverkehrsministeriums. Das Ziel: eine bundeseinheitliche digitale Lösung, mit der die Zulassung auch im Autohaus möglich ist.

Wie aus der DAT-Erhebung für den Monat November ebenfalls hervorgeht, beschäftigt die Corona-Pandemie die Autohäuser nach wie vor massiv. So sehen sich 64 Prozent der Händler wegen der aktuellen wirtschaftlichen Situation vermehrt mit Rabattforderungen konfrontiert. Dies ist ein leichter Rückgang um fünf Punkte gegenüber der Befragung im Juni 2020. Gleich geblieben ist, dass aktuell 15 Prozent der Betriebe krisenbedingt Mitarbeiter entlassen mussten.

Die Kundenansprache verändert sich

Corona hat auch auf das Kommunikationsverhalten der Kfz-Unternehmen großen Einfluss. Laut DAT führen sieben Prozent mehr Video-Beratungen durch, 40 Prozent telefonieren mehr als zuvor, und 45 Prozent verzeichnen ein erhöhtes Aufkommen an E-Mail-Anfragen. Die Hälfte aller Händler gab allerdings zu Protokoll, sie würden wie bisher ohne nennenswerte Änderungen mit Kunden und Interessenten kommunizieren.

Die Studie zeigt außerdem einen hohen Informations- und Beratungsbedarf bei der Umweltprämie. Knapp zwei Drittel (62 Prozent) der Autohäuser erklären, dass es wegen der Förderung von E-Fahrzeugen viel Gesprächsstoff zwischen Handel und Kaufinteressent gebe. Allein das macht deutlich, dass der Handel bei der Transformation hin zu alternativen Antrieben als Schnittstelle zwischen Autohersteller und Kunde unverzichtbar ist.

Junge Gebrauchte sind begehrt – Probleme bei Beschaffung

Über die Hälfte der Händler (55 Prozent) berichtet außerdem von Kunden, die sich in der aktuellen Situation eher für einen jungen Gebrauchten statt für einen Neuwagen entscheiden. Allerdings: Für 58 Prozent der Autohäuser gestaltet sich die Beschaffung von Werksdienstwagen (und auch Neuwagen) schwierig. Zudem sind 52 Prozent in diesem Segment eher knapp aufgestellt.

Durch die hohe Nachfrage auf dem GW-Markt stehen die Fahrzeuge auf den Höfen der Händler noch etwa 80 Tage, bevor sie verkauft werden (Diesel: 80 Tage; Benziner 79 Tage). Auch der Anteil an Fahrzeugen im Risikobestand (Standzeit länger als 90 Tage) ist laut DAT von zuletzt 38 auf 29 Prozent gesunken. Als Konsequenz konnten die Fahrzeugwerte im Oktober sogar leicht zulegen: Dreijährige Benziner erreichten 56,1 Prozent des ehemaligen Listenneupreises, Diesel 52,1 Prozent. (rp)

Quelle: Autohausonline

Allianz beteiligt sich an Controlexpert

Ob das eine heilvolle Allianz ist?

Die Allianzversicherung beteiligt sich über die Tochtergesellschaft Allianz x an dem Unternehmen Controlexpert. Die Mitteilungen durch diese sind nur positiv und sprechen von Synergien. Aber was heißt das im Klartext für einen Geschädigten, egal ob Haftpflichtanspruch oder Kaskoanspruch? Controlexpert arbeitet mit künstlicher Intelligenz, um z.B. Gutachten oder Rechnungen zu „prüfen“. Dabei wird ein Prüfbericht verfasst und als Berechnungsgrundlage zur Schadenhöhe genutzt. Dabei hat nicht wirklich ein Sachverständiger das Fahrzeug leibhaftig in Augenschein genommen. Ziel ist die Regulierungszahlungen zu beschleunigen und die Betrugsabwehr zu forcieren. Das sind hehre Ziele, doch in der Realität wird dieses maschinelle Verfahren genutzt, um berechtigte Ansprüche abzuwehren und den Schadensersatzanspruch zu unterlaufen. Dazu sind uns mannigfaltige Vorgänge  bekannt.

Eine Begutachtung vor Ort ist durch keinerlei künstliche Intelligenz zu ersetzen, auch sind die s.g. „Prüfberichte“ bis heute nicht hieb- und stichfest zur Ablehnung eines Anspruches. Wir raten grundsätzlich weiterhin zu einem ordentlichen Gutachten, einer ordentlichen Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens.